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Rubrikrund um´s FW-Forum zurück
ThemaErreichbarkeit des Feuerwehr-Forums und von www.FEUERWEHR.de52 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg799305
Datum26.11.2014 12:25      MSG-Nr: [ 799305 ]16548 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Es werden jetzt Wetten angenommen ob die Justiz es jetzt endlich nach 5,5 Jahren endlich schafft den inzwischen mehrfach vorbestraften Straftäter auch wegen der Computersabotage am Feuerwehr-Forum zur Rechenschaft zu ziehen.
diese Wette hab ich jetzt verloren :-(

Gestern fand am Amtsgericht der 4. (!) Anlauf in der Strafsache gegen Nick H., dem Ex-Geschäftsführer der Firma Hanrath Schuh GmbH wg. Computersabotage gegen den Forumsserver bzw. www.FEUERWEHR.de statt:

Man könnte meinen das die Justiz ein Saftladen ist :-(

erst brauchen die mehr als 5 Jahren bis der verantwortliche Straftäter endlich vor Gericht steht

und dann:

=> wird die Sache nach § 154 Absatz 1 Satz 1 eingestellt.


Im selben Prozess ist es auch um 2 x Fahren ohne Führerschein und 1 x Fahrerflucht gegangen. Da ist Niki H. mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 10 Euro davongekommen.

Niki muss aber theoretisch die Kosten des Verfahrens tragen. Ist aber doch nur Theorie. Niki hat aus meiner subjektiven Sicht Schulden wie ein Sautreiber. *) Da dürfte das Land NRW in die Röhre schauen. NRW darf jetzt die Kosten des Strafgerichtsverfahren vorstrecken und schauen ob und wann sie diese von Nick H. mal eintreiben können.

Der bei der Hausdurchsuchung am 19.03.2009 bei der Hanrath Schuh GmbH beschlagnahmte Notebook, das Tatwerkzeug, bleibt einzogen. Nach fünf Jahren hat der ja auch keinen Wert mehr ...


Dieser Fall zeigt zeigt das die zuständigen Behörden anscheinend unfähig sind Straftäter effektiv zu verfolgen:

Am 28.10.2011 hat der Richter den ersten Haftbefehl gegen Nick H. erlassen. Grund: er ist nicht zur Verhandlung erschienen. Einige Zeit später (?) gab es einen weiteren Haftbefehl. Vermutlicher Grund: Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Im Juni 2013 wurde Niki H. endlich verhaftet.

Die Polizei hat es also in 1,5 Jahren nicht geschafft den schon mehrfach vorbestraften Straftäter zu fassen.

Bis zu seiner Verhaftung hat der Leistungen vom Jobcenter bezogen. Man könnten also sagen das hier das Jobcenter Fluchthilfe geleistet hat :-()

Eines der Hanrath-Opfer hat es sich dann erlaubt die Staatsanwaltschaft über die Unterstützung der Flucht durch das Jobcenters zu informieren und vorgeschlagen in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter den flüchtigen Straftäter z.B. zu einem Beratungstermin einzuladen. Der Vorschlag ist anscheinend auf fruchtbarem Boden gefallen. Nick H. wurde danach im Juni 2013 vor oder im Jobcenter verhaftet :-) Er war dann 2013 einige Monate in Untersuchungshaft.

=> anscheinend muss in Deutschland das Opfer einer Straftat die Arbeit der Polizei übernehmen um die Bestrafung des Täters zu ermöglichen


Das Amtsgericht Heinsberg hat dann nah der Verhaftung über ein Jahr gebraucht um nach einem (oder zwei?) Anläufe jetzt gestern endlich einen "erfolgreichen" Termin für die Strafgerichtsverhandlung erfolgreich anzusetzen.

Und dann wurde u.A. mit dem Argument das Nick H. bei einem anderen Verfahren eine mehrjährige Haftstrafe erwarten soll mit Verweis auf § 154 Absatz 1 Satz 1 eingestellt. Die lange Verfahrensdauer hat dabei anscheinend auch eine Rolle gespielt :-(


einen Trost gibt es für mich:

Auch wenn der Angeklagte wg. der Computersabotage gegen das Feuerwehr-Forum und www.FEUERWEHR.de der Angeklagte jetzt doch nicht direkt bestraft wurde hat der inzwischen eine ganze Latte von Vorstrafen an der Backe und wird, so wie es aussieht ev. demnächst unter Umständen velleicht doch noch in den Bau wandern.

Damit dürfte der Feuerwehr-Stiefelkrieg auch juristisch dann seinen Abschluss finden

MkG
Jürgen Mayer, Admin www.FEUERWEHR.de und Feuerwehr-Forum


*) mit dem Begriff "Schulden wie ein Sautreiber" meint man hier in der Gegend in der ich lebe die Situation in der ein Schuldner vor einem massivem Berg Schulden steht und es offensichtlich ist das er diesen in seinem Leben vermutlich nie mehr abtragen kann. Die Verwendung dieses Begriffs hier in diesem Betrag erfolgt von mir als Meinungsäusserung. Dies beruht auf den mir vorliegenden Informationen die mir diese subjektive Einschätzung ermöglicht.


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