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Technische Richtlinie
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitungsquerschnitt Verlängerungsleitung43 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799375
Datum27.11.2014 16:34      MSG-Nr: [ 799375 ]11374 x gelesen

Geschrieben von Thomas M. Und nach dem ich jetzt mangels Hirnmasse meinen Kopf auf den Tisch geknallt habe renne ich in den Keller um von da ausgehend alle 1,5er Kabel aus der Wand zu reißen, denn die lieferten, wie hier irgendwo bewiesen seit 40Jahre, zu wenig Strom für meinen 230V Wecker. Sobald das getan ist werde ich meinen 3,6KvA Generator auf den Balkon stellen und eine 16mm² Leitung legen, immerhin sollen neben dem Radiowecker auch mehrere TV und Lampen leuchten so wie sich das in den letzten 40J. getan haben.
Wenn vor 40 Jahren eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, natürlich in Zusammenarbeit mit der zuständigen (leitenden) Elektrofachkraft und den zuständigen Haushaltsschutz-Fachkräften unter Berücksichtigung der Vorgaben der/des Versicherungsträgers und der einschlägigen Regelungen (z.B. TR Wecker, Normen, Fachkreis "elektrische Uhren" der Deutschen Gesellschaft für Chronometrie), ist ja alles in Ordnung, und du hast dir das Funktionieren des Weckers nicht bloß jeden Morgen eingebildet.

Aber abgesehen davon:

DANKE!

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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