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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Leitungsquerschnitt Verlängerungsleitung | 43 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 799424 | ||
Datum | 28.11.2014 15:44 MSG-Nr: [ 799424 ] | 11178 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven G. Netzform und RCD haben sehr wohl etwas mit dem Leitungsquerschnitt zu tun. Das Stichwort heißt Abschaltbedingungen. Die Abschaltbedingungen gelten nicht nur für die Gefahr gegen elektr. Schlag sondern auch gegen Überstrom. Sicherungen heißen ja auch Leitungsschutzschalter. Wenn sie nur für den Personenschutz wären hießen sie auch anders. Auf der Baustelle mit TN-S Netz und 30mA RCD sind die Abschaltbedingungen auch mit 1,5 mm°2 und längeren Leitungen einzuhalten. Ich weiß nicht, wer feststellt, das auf der Baustelle jetzt TN-xx Netz oder TT-Netz anliegt und ob RCD ist auch fraglich. Trotzdem muß auch Überstrom verhindert werden. Wenn sichergestellt wäre, daß die Leitung nur zu dem einen Zweck benutzt wird ok, aber wie soll das gehen? Nenn mir bitte eine Verwendung des Kabels: 15m H07RN-F3G1,5 mit Steckern nach: DIN 49442 bzw. 49443, welche nach VDE, DIN, FwDV oder sonstiger Vorschrift nicht zulässig wäre bei 2,5mm2^aber schon! mkg hwk | ||||
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