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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern799431
Datum28.11.2014 16:23      MSG-Nr: [ 799431 ]11505 x gelesen

Geschrieben von Philipp A.Darf ich dann bei darf dann auch bsp. einen Traktor zum Transport von Gegenständen beschlagnahmen?

Bei uns nennt sich das "Heranziehen von Personen und Sachen", was das ganze meiner Meinung nach besser trifft.

Audiatur et altera pars.

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