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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorHelg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern799434
Datum28.11.2014 17:03      MSG-Nr: [ 799434 ]11359 x gelesen

Hallo,

in der Tat ist das Feuerwehrgesetz BW nicht ganz so eindeutig in dieser Frage wie andere Feuerwehrgesetze.
Wie aber bereits angeklungen, lässt sich meiner Meinung nach aus § 30 Abs. 4 ein Heranziehen von Fahrzeugen rechtfertigen:

Geschrieben von ---Feuerwehrgesetz
(FwG)
in der Fassung vom 2. März 2010---
§ 30
Persönliche Hilfeleistungspflicht

(1) Wer einen Brand bemerkt, hat unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 29 bis zum Eintreffen der Feuerwehr alle in seiner Kraft stehenden Maßnahmen zur Rettung von Menschen und zur Brandbekämpfung zu ergreifen.

(2) Jede über 18 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem Technischen Einsatzleiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt würden abgelehnt werden.

(3)[...]

(4) Personen, die nach Absatz 2 zur Hilfeleistung herangezogen werden oder unaufgefordert Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig, in deren Bereich sie Hilfe leisten. Die durch die Hilfeleistung entstandenen Sachschäden sowie die vermögenswerten Versicherungsnachteile, die diese Personen als Eigentümer oder Halter eingesetzter Kraftfahrzeuge erlitten haben, werden ihnen auf Antrag von der Gemeinde ersetzt; das Gleiche gilt für den hierdurch entstandenen Verdienstausfall, wenn die unentgeltliche Hilfeleistung nicht zugemutet werden kann. § 17 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.


Ist zwar umständlich formuliert, wenn wundert es aber im Juristendeutsch! Leider hab ich keine Ausführungsverordnung zum Gesetz gefunden, und auch der Kommentar von Kohlhammer läßt den §30 unkommentiert.

Eventuell hackst du nochmal bei der Feuerwehrschule deines ZF-Lehrgangs nach.

Gruß

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