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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz    # 34 Beiträge
AutorMarc8el 8N., Gummersbach / NRW799449
Datum29.11.2014 10:12      MSG-Nr: [ 799449 ]11272 x gelesen

Also einen Blick ins Inhaltsverzeichniss geworfen und was finden wir dort? Richtig! §36 FwG BW!

Das ist leider der falsche Paragraph zur ursprünglichen Frage. Hier folgt der Gesetzgeber lediglich dem Zitiergebot des Grundgesetzes (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot). Er erklärt damit, an einer anderen Stelle im Gesetz die genannten Grundrechte eingeschränkt zu haben. Der Paragraph selbst gibt niemandem direkt irgendwelche Rechte.

So einfach ist die Sache also nicht.

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