News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 799456 | ||
Datum | 29.11.2014 11:09 MSG-Nr: [ 799456 ] | 10461 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Übrigens, da du die "konkrete Herleitung aus dem GG und all so einem Kram" auch angesprochen haben willst, Lernzielkatalog Landesfeuerwehrschule BaWü für Zugführer Link) S 4 wird das Lernziel wie folgt definiert: Die Möglichkeiten von Einschränkungen der Grundrechte und die daraus ergebenden Konsequenzen und Grenzen eines Feuerwehreinsatz erklären können Und nun? Davon ab: Ich durfte bereits mehrmals in das Vergnügen kommen über Grundrechtsbeschänkungen beschult zu werden. Geht durchaus in 15 Min. Geschrieben von Sebastian K.
Die Frage ist wo in der Gesetzgebung es verankert ist das man Sachen "beschlagnahmen"kann. Lösung: §36 BwFG. Oder nicht??? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|