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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaFwDV 2/26 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW799462
Datum29.11.2014 13:45      MSG-Nr: [ 799462 ]2242 x gelesen

Geschrieben von Bernhard D.Mittlerweile sieht die FwDV 2 eine Lehrgangsdauer von nindestens 25 Stunden vor.
Wie weit, wo und was wird noch über die vorgesehene Mindeststundendauer von 25 Stunden ausgebildet ?


Wenn ich unseren (öffentlich zugänglichen) Schulungskatalog (pdf) richtig deute, sind es mindestens 42 Stunden.

Die genauen Inhalte der aktuellen Version kenne ich nicht, aber so weit ich weiß sind über die Anforderungen der FwDV2 hinaus inzwischen auch der Umgang mit der Wärmebildkamera und Übungen im Brandhaus (gasbefeuert) enthalten.

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