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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799463 | ||
Datum | 29.11.2014 14:00 MSG-Nr: [ 799463 ] | 10237 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Verrät es auch, dass das Zitiergebot bei Art. 14 GG überhaupt nicht greift? In einer deutschen Landesfeuerwehrschule wurde mal gefragt, warum das Recht auf Eigentum im entsprechenden Paragraphen des dortigen Landesfeuerwehrgesetzes nicht genannt wird. Nach kurzem Nachdenken kam vom Ausbilder die Antwort: "da steht doch, dass die Freiheit der Person eingeschränkt werden kann. Das beinhaltet auch die Freiheit, mit seinem Eigentum das zu tun was man will." Es muss also nicht immer nur am Teilnehmer liegen, wenn bei den Rechtsgrundlagen etwas nicht verstanden wird.... | ||||
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