News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 799464 | ||
Datum | 29.11.2014 14:01 MSG-Nr: [ 799464 ] | 10481 x gelesen | ||
Guten Tag in älteren Fassungen des Feuewrwehrgesetzes für BaWü war wirklich die " Beschlagnahme " von Fahrzeugen, Zugtieren und sonstigen Geräten durch die Feuerwehr im Alarmfall eindeutiger und verbindlicher festgeschrieben, es gab auch den Begriff der " Spannpflicht " um z.B. den TSA zur Einsatzstelle zu ziehen. Und bei Waldbränden konnte der Bürgermeister die ganze Gemeinde mit Äxten, Spaten etc. in den Einsatz schicken. Bei den letzten Novellen des FwG BaWü wurden die Hilfspflichten der Bevölkerung bezüglich der Gestellung von Material und Fahrzeugen zunehmend aufgeweicht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|