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Tragkraftspitzenanhänger
Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg799464
Datum29.11.2014 14:01      MSG-Nr: [ 799464 ]10481 x gelesen

Guten Tag

in älteren Fassungen des Feuewrwehrgesetzes für BaWü war wirklich die " Beschlagnahme " von Fahrzeugen, Zugtieren und sonstigen Geräten durch die Feuerwehr im Alarmfall eindeutiger und verbindlicher festgeschrieben, es gab auch den Begriff der " Spannpflicht " um z.B. den TSA zur Einsatzstelle zu ziehen. Und bei Waldbränden konnte der Bürgermeister die ganze Gemeinde mit Äxten, Spaten etc. in den Einsatz schicken. Bei den letzten Novellen des FwG BaWü wurden die Hilfspflichten der Bevölkerung bezüglich der Gestellung von Material und Fahrzeugen zunehmend aufgeweicht.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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