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Landesfeuerwehrschule
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorStef8an 8F., Friedrichshafen / Baden-Württemberg799478
Datum30.11.2014 11:33      MSG-Nr: [ 799478 ]9979 x gelesen

Hallo Philipp,

lies dir mal das Skript zum ZF-Lehrgang (102) der LFS BW durch. Im Kapitel Einsatzrecht auf Seite 11 ist das ganze recht deutlich kommentiert. Dort bezieht man sich auf §36 FWG, hebt die Verhältnismäßigkeit aber sehr deutlich hervor. Auch die Kostenübernahme ist beschrieben.
Gruß

Stefan

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