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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799625 | ||
Datum | 02.12.2014 15:53 MSG-Nr: [ 799625 ] | 13129 x gelesen | ||
Das die angepasst werden sollte, schrieb ich ja später selber auch. Es bleibt aber trotzdem dabei, wenn jetzt eine Wehr meint ihre AGT mit 85, 90... zu prüfen, und das arbeitsmedizinisch noch nicht völlig dämlich ist, wäre das auch zulässig im Sinne der DV 7. Dass man dann aber auch eher mit AGT leben muss, die sagen "LMAA", ist klar. Aber verboten ist so eine Mehrforderung grundsätzlich nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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