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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799638 | ||
Datum | 02.12.2014 18:10 MSG-Nr: [ 799638 ] | 12745 x gelesen | ||
Geschrieben von FwDV 7 Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den ArbeitsmessgerätenUnd im 4. Abschnitt der Musterausbildungsordnung werden dann Belastungswerte fürs Treppensteigen oder Laufband genannt und deren Rahmenbedingungen. Mit denen kann man dann so umrechnen, dass auch das verlinkte Altersheim ein Arbeitsmessgerät wird. ;-) Geschrieben von FwDV 7 Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit vonGeschrieben von Sascha H. Es steht hier ganz klar zu "erbringen". Ich kann kein mindestens oder der gleichen in diesen Satz finden.Wenn dann ein 51jähriger nicht nur die 60 kJ erfüllt, sondern die 80 kJ der jüngeren mitmacht, egal ob versehentlich oder gewollt, fällt der dann durch, weil er zuviel gemacht hat? ;-) Für mich sind das Mindestanforderungen, von der eine Wehr nach oben hin abweichen kann, nach unten nicht. Dass das sinnvoll ist schreibe ich ja nicht, sehe ich auch nicht so. Aber wenn eine Wehr sagt wir wollen AGT, die mit 1600l 85 kJ erbringen können, oder für die 80 kJ nicht mehr wie 1500l Luft brauchen, wäre das kein Verstoß gegen die Dv7. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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