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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke | 49 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 799646 | ||
Datum | 02.12.2014 19:48 MSG-Nr: [ 799646 ] | 12635 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Erstens, habe ich noch nicht gefunden, dass irgendwo verboten ist, dass mehr Leistung abgerufen wird. Das Transportieren von Übungspuppen oder ähnliches ist auf jedenfall nicht erlaubt. Geschrieben von Thorsten H. Zweitens, wissen wir, wass dort sonst noch alles zur Belastungsübung gehört? Vielleicht wäre der AGT im Gesamten ja trotzdem auf die 80 kJ gekommen. Es ist nicht möglich durch z.B. das mitführen einer Übungspuppe die Körperliche Belastung zu bestimmen. Deshalb wurde dies ja explizit untersagt. Geschrieben von Thorsten H. Drittens, geht es ja nicht um einen AGT, der wegen Luftmangel durchgefallen ist, sondern der hatte einen Kreislaufzusammenbruch. Da hast du vollkommen recht. Die gründe dafür sollten auf jeden fall geklärt werden. Allerdings war das nicht die Frage des Thread Eröffnens. ;-) Dadurch dass der Trupp B den Trupp A bei seiner Arbeit unterstützt hat. Ist schließlich eine weitere körperliche Mehrbelastung aufgetreten, die ebenfalls nicht gemessen werden kann. | ||||
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