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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke | 49 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 799678 | ||
Datum | 03.12.2014 17:09 MSG-Nr: [ 799678 ] | 11702 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Das Transportieren von Übungspuppen oder ähnliches ist auf jedenfall nicht erlaubt. Und wo genau steht das? Geschrieben von Sascha H. Es ist nicht möglich durch z.B. das mitführen einer Übungspuppe die Körperliche Belastung zu bestimmen. Deshalb wurde dies ja explizit untersagt. War das denn überhaupt die jährliche Belastungsübung, oder eine "andere" Ausbildungsveranstaltung? DAS geht aus dem Eröffnungsthread meines Erachtens nämlich auch nicht hervor... | ||||
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