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RubrikAtemschutz zurück
ThemaZwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke    # 49 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW799682
Datum03.12.2014 18:41      MSG-Nr: [ 799682 ]12265 x gelesen

Geschrieben von Sascha H. Geschrieben von Markus R.
Und wo genau steht das?


Zitat aus der FwDV7:

Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den Arbeitsmessgeräten
erfasst werden. Das Begehen der Orientierungsstrecke erfolgt gehend und kriechend
ohne zusätzliche Aufgaben und Belastungen der Einsatzkräfte.



Whow, dann sind also tatsächlich nach dieser FwDV praktisch alle Kriechstrecken die ich kenne unzulässig, weil
- man oft auf dem Bauch oder Rücken an eingebauten Hindernissen vorbei muss
- beleibtere FA schon mal an der einen oder anderen Engstelle immer noch den PA ablegen müssen, um weiter zu kommen (früher hatte mal viele Kriechstrecken sogar bewusst das für alle eingebaut)

Allerdings ist doch die Frage, was an der Stelle konkret gemeint ist, zumal ja an anderer Stelle der FwDV 7 durchaus unter 2.1.3 was ganz anderes verlangt wird...

Um das jetzt wieder im Kontext der Ausgangsfrage werten zu können, müsste man weiter wissen
- was war es konkret für eine Übung(sanlage)? (Eine förmliche Wiederholungsübung (Belastungsübung), oder eine Einsatzübung?)
- hatte der Abbruch der Übung für die Teilnehmer Konsequenzen (wie den Zwang zur Wiederholung der Orientierungsstrecke, weil damit die Regelübung nicht bestanden worden wäre)?

Und nochmal, wo steht, dass man solche (Einsatz-)Übungen nicht auch in Kriech-/Orientierungsstreckehn machen darf? Und wenn das in der FwDV 7 angeblich so gemeint ist, wieso darf man dann genau solche Übungen unter völlig undefinierbaren und schlecht überwachbaren Umgebungsbedindungen überall woanders machen?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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