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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke # | 49 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 799682 | ||
Datum | 03.12.2014 18:41 MSG-Nr: [ 799682 ] | 12265 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Geschrieben von Markus R. Whow, dann sind also tatsächlich nach dieser FwDV praktisch alle Kriechstrecken die ich kenne unzulässig, weil - man oft auf dem Bauch oder Rücken an eingebauten Hindernissen vorbei muss - beleibtere FA schon mal an der einen oder anderen Engstelle immer noch den PA ablegen müssen, um weiter zu kommen (früher hatte mal viele Kriechstrecken sogar bewusst das für alle eingebaut) Allerdings ist doch die Frage, was an der Stelle konkret gemeint ist, zumal ja an anderer Stelle der FwDV 7 durchaus unter 2.1.3 was ganz anderes verlangt wird... Um das jetzt wieder im Kontext der Ausgangsfrage werten zu können, müsste man weiter wissen - was war es konkret für eine Übung(sanlage)? (Eine förmliche Wiederholungsübung (Belastungsübung), oder eine Einsatzübung?) - hatte der Abbruch der Übung für die Teilnehmer Konsequenzen (wie den Zwang zur Wiederholung der Orientierungsstrecke, weil damit die Regelübung nicht bestanden worden wäre)? Und nochmal, wo steht, dass man solche (Einsatz-)Übungen nicht auch in Kriech-/Orientierungsstreckehn machen darf? Und wenn das in der FwDV 7 angeblich so gemeint ist, wieso darf man dann genau solche Übungen unter völlig undefinierbaren und schlecht überwachbaren Umgebungsbedindungen überall woanders machen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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