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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaPressearbeit - war: Ärger mit dem Landkreis Görlitz    # 25 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen799734
Datum05.12.2014 14:26      MSG-Nr: [ 799734 ]5375 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Klaus B.:
Na, das nenne ich doch mal eine gesunde Ansicht zur Pressearbeit.
Werde aus Deinem Beitrag - wieder mal - nicht so ganz schlau.


Art. 5/GG [...] Also bitte nervt nicht die MODS mit dem Artikelm, da passt er nicht.
Warum bringst Du ihn dann?


Aber weiter mal zur Presse (und ein Pressesprecher ist da weitestgehend Teil davon)
Na ja, das ist wohl Ansichtsache. Ein Pressesprecher soll zunächst mal Informationen zur Verfügung stellen und natürlich auch die Sicht der Dinge der Firma, Behörde, Organisation, für die er arbeitet / spricht, vermitteln.


§ 3 Öffentliche Aufrgaben der Presse:
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
Nachrichten beschafft und verbreitet,
Stellung nimmt
Kritik übt
oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

Eben - die Presse beschafft Nachrichten / Informationen, nimmt Stellung, übt Kritik, nicht der Pressesprecher von was auch immer! Es ist Aufgabe der Presse, zu recherchieren, nachzuhaken, aufzudecken (auch wenn sie heute meinem Eindruck nach leider allzu oft tatsächlich nur Pressemitteilungen abschreibt, verbreitet...), und nicht Aufgabe eines Pressesprechers.

Insofern hat mich der Einsatzbericht auch etwas gewundert. Kritik am eigenen Dienstherrn in dieser Form ist unter Garantie nicht Aufgabe eines Pressesprechers, der Feuerwehr als solche, und dürfte beim Dienstherrn vermutlich auch nicht allzu gut ankommen, womit man sich letztlich ggf. einen Bärendienst erwisen haben könnte. Taktisch meines Erachtens daher nicht unbedingt so ganz furchtbar schlau... Aber gut.


Gruß

Daniel

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