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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Pressearbeit - war: Ärger mit dem Landkreis Görlitz | 25 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 799846 | ||
Datum | 07.12.2014 08:39 MSG-Nr: [ 799846 ] | 4218 x gelesen | ||
Lieber Klaus, ich bitte um Entschuldigung für die zeitversetze Antwort, wir haben im THW gerade unser Großkampfwochenende. Dennoch steht Dir eine Antwort zu. Zunächst einmal lege ich Wert darauf, dass mit dem Begriff "Pressechef" in meinem Zitat "Der Feuerwehrchef sollte dringend seinen Pressechef zurückpfeifen, bevor es echten Stress gibt." der Angehörige der Feuerwehr für die Pressearbeit gemeint war. Es geht mir also nicht darum, dass der Feuerwehrchef auf die Medien Einfluss nehmen soll, sondern dass der Feuerwehrchef auf seinen eignen Apparat einwirken soll bestimmte Informationen in der Form nicht herauszugeben. Wo wir aber gerade damit beschäftigt sind zunächst die Worte einzeln zu zerlegen gleich noch ein Hinweis an Dich: Es ist nett, dass Du beim ersten Zitat (GG, Art.5) die Quelle angegeben hast, während das zweite Zitat ein Ratespiel ist. GG Art. 3 befasst sich mit der Gleichstellung von Mann und Frau sowie dem Wunsch nach Nichtdiskriminierung div. Gruppen. Google hat mir ein wenig geholfen, der zitierte §3 ist aus dem Landespressegesetz Niedersachsen. Nachdem diese Basics nun geklärt sind möchte ich mich mal vorsichtig dem Inhalt nähern. Ich habe mich über das Thema geäußert, welche Informationen eine Organisationseinheit einer Institiution von sich aus der Öffentlichkeit (und somit auch der Presse) zur Verfügung stellen soll. Aus meiner Sicht beziehen sich beide Zitate aber auf die Fragestellung, welche Rechte die Presse hat um mit vorhandenen Informationen umzugehen. Könntest Du mir gerade erklären, wie der Zusammenhang zwischen beiden Teilen herzustellen ist? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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