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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H800116
Datum11.12.2014 20:45      MSG-Nr: [ 800116 ]15385 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Die Begründung des Urteils stellt aber auch klar, das das Anfertigen der Fotos und deren Veröffentlichung an sich rechtens ist, es wurde sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, das das Veröffentlichen von Fotos von Teilen des Körpers rechtmäßig sind.

    Insofern wäre jede Behinderung der Arbeit des Reporters unrechtmäßig, es ist am Reporter/der Redaktion Details ggf. vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen

    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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