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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet | 58 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 800116 | ||
Datum | 11.12.2014 20:45 MSG-Nr: [ 800116 ] | 15385 x gelesen | ||
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Die Begründung des Urteils stellt aber auch klar, das das Anfertigen der Fotos und deren Veröffentlichung an sich rechtens ist, es wurde sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, das das Veröffentlichen von Fotos von Teilen des Körpers rechtmäßig sind. Insofern wäre jede Behinderung der Arbeit des Reporters unrechtmäßig, es ist am Reporter/der Redaktion Details ggf. vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | ||||
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