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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZulassung Säbelsäge52 Beiträge
AutorPasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein800322
Datum16.12.2014 06:49      MSG-Nr: [ 800322 ]17047 x gelesen

Hallo,

das hat nichts mit deutschehanderwerkswerkzeugzertifizierungskammerzertifiziertes, hauptsächlich die DIN VDE 0740 bzw. EN 50144, sowie die VDE 0100/DIN 57 100.

Ebenso die UVV der Berufsgenossenschaften, insbesondere der UVV der Holz-BG, der Bau-BG und der Landwirtschaftlichen BG.

Die meisten Elektrowerkzeuge, die in deutschem Internet verkauft werden, müssen aus dem Ausland über Zwischenhändler importiert werden, da kein Hersteller der professionellen (nicht Bosch grün etc.) Elektrowerkzeuge den Internethandel beliefert. Hauptsächlich aus Fern-Ost bzw. Russland. Dort müssen diese Anforderungen nicht umbedingt alle erfüllt werden, also werden die Maschinen anders gebaut.



Das müssten zuletzt sogar die Kunden einer großen Supermarktkette in Norddeutschland erfahren. Dort wurden Baustellenradios der Firma Makita verkauft, leider nicht für den deutschen Markt bestimmt, dafür besonders preiswert, sondern aus Großbritannien importiert. Die Radios hatten schlichtweg kein Empfang in Deutschland.

Was passiert, wenn du als Handwerker eine Maschine benutzt die nicht Zugelassen ist?
Bei einem Unfall mit diesem Werkzeug, welcher in dem Zusammenhang mit der Maschine steht, z.B. Stromunfall durch Überspannung etc. wird die BG die Leistungen verweigern.

Grüße

MfG
Pascal

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Geändert von Pascal S. [16.12.14 06:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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