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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZulassung Säbelsäge52 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 800323
Datum16.12.2014 07:15      MSG-Nr: [ 800323 ]16852 x gelesen

Geschrieben von Pascal S.Dort müssen diese Anforderungen nicht umbedingt alle erfüllt werden, also werden die Maschinen anders gebaut.

Mh.. Mein Makita Akkuschrauber und mein BMT 50 haben beide, obwohl aus dem Internet gekauft, ein CE Kennzeichen. Meine Säbelsäge von Eisenwaren Albrecht übrigens auch!

Geschrieben von Pascal S.
Das müssten zuletzt sogar die Kunden einer großen Supermarktkette in Norddeutschland erfahren. Dort wurden Baustellenradios der Firma Makita verkauft, leider nicht für den deutschen Markt bestimmt, dafür besonders preiswert, sondern aus Großbritannien importiert. Die Radios hatten schlichtweg kein Empfang in Deutschland.


Du vergleichst Äpfel mit Birnen! Der Empfangsbereich eines Radios ist nicht sicherheitsrelevant.

Geschrieben von Pascal S. Was passiert, wenn du als Handwerker eine Maschine benutzt die nicht Zugelassen ist?

Wir werden alle sterben?

Geschrieben von Pascal S.Bei einem Unfall mit diesem Werkzeug, welcher in dem Zusammenhang mit der Maschine steht, z.B. Stromunfall durch Überspannung etc. wird die BG die Leistungen verweigern.

§7 (2) SGB VII sagt dir was?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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