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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Zulassung Säbelsäge | 52 Beiträge | ||
Autor | Pasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein | 800327 | ||
Datum | 16.12.2014 07:38 MSG-Nr: [ 800327 ] | 16753 x gelesen | ||
Hallo, Nein ich Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen. Es zeigt das der Import von Maschinen existent ist und nicht frei erfunden Nehmen wir Bosch als Beispiel, gebe ich dort eine Handelsbezeichnung ein gibt es bis zu 40 verschiedene Baureihen - aus verschiedenen Ländern mit verschiedenen Ersatzteilen. Alle haben die selbe Handelsbezeichnung und es steht immer das gleiche auf der Maschine. Nehmen wir § 110 SGB VII zur Hand. Wenn ein Unternehmer seinem Mitarbeiter werkzeug zur Verfügung stellt, welches nicht den geltenden Vorschriften entspricht ist dieses durchaus als grob fahrlässig zu bezeichnen. Grüsse MfG Pascal | ||||
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