alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZulassung Säbelsäge52 Beiträge
AutorPasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein800327
Datum16.12.2014 07:38      MSG-Nr: [ 800327 ]16672 x gelesen

Hallo,

Nein ich Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen.
Es zeigt das der Import von Maschinen existent ist und nicht frei erfunden

Nehmen wir Bosch als Beispiel, gebe ich dort eine Handelsbezeichnung ein gibt es bis zu 40 verschiedene Baureihen - aus verschiedenen Ländern mit verschiedenen Ersatzteilen.
Alle haben die selbe Handelsbezeichnung und es steht immer das gleiche auf der Maschine.

Nehmen wir § 110 SGB VII zur Hand.
Wenn ein Unternehmer seinem Mitarbeiter werkzeug zur Verfügung stellt, welches nicht den geltenden Vorschriften entspricht ist dieses durchaus als grob fahrlässig zu bezeichnen.

Grüsse

MfG
Pascal

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.108


Zulassung Säbelsäge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt