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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZulassung Säbelsäge52 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen800337
Datum16.12.2014 08:45      MSG-Nr: [ 800337 ]16373 x gelesen

Geschrieben von Pascal S.wie weiter oben schon von einem Mituservgeschrieben ist das CE Kennzeichen keine Gewährleistung. Es überprüft nämlich keiner. Der Hersteller kann es selber draufkleben ohne Kontrolle.

UNd dein GS, das du so hoch hältst, wird das für jede Maschine geprüft?
Nein, wird es nicht. Da werden Muster geprüft und auf den Rest wird es einfach draufgeklebt.
Nur weil da GS oder VdS oder sonstwas drauf klebt, heißt auch das noch nix, vgl. die Probleme mit den Rauchmeldern vor einigen Jahren oder eben auch die Hanrath Sache.

Geschrieben von Pascal S.Es gibt genug Möglichkeiten herauszufinden ob die Maschinen für den deutschen Markt sind.

Völlig schnurz, ob deutscher Markt oder nicht. Mit CE kann und darf ich das Ding in ganz Europa vertreiben. UNd mit dem Verwaltungszeichen, wie es so schön genannt wird, bestätige ich als Hersteller, dass die Maschine den einschlägigen europäischen Richtlinien entspricht. Und dann darf ich das DIng selbstverständlich in Deutschland betreiben. Alles andere ist eine unzulässige Marktbeschränkung, aber da hat Deutschland ja Erfahrungen mit Verhandlungen vor dem europäischen Gerichtshof....

Geschrieben von Pascal S.Anhand der Seriennummer erkennen die Hersteller woher die Maschine kommt. Und Maschinen aus dem Ausland einbehalten und verschrottet .

Ah ja. Deswegen steht bei uns auch ein thailändischer Akkuschrauber im Regal. Der war nicht nur einmal zur Reparatur...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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