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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNix, wie immer? Eine realistische Übung zum Thema BMA10 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW800403
Datum16.12.2014 20:12      MSG-Nr: [ 800403 ]5007 x gelesen

Geschrieben von Florian B.
Ein Einzelfall? Ich kenne mindestens einen Fall in dem sogar der diensthabende bei der Feuerwehr in eigener Initative den Hausmeister angerufen hatte um zu fragen ob wieder nichts ist..

In NRW sind solche Alarmierungen bei nicht auf die Feuerwehr aufgeschalteten BMA´s im Falle von Fehlalarmen auf jeden Fall kostenpflichtig. Hier hätte der Mitarbeiter des Wachdienstes sich korrekt verhalten.

FSHG § 41 Abs. 2 Ziffer 7 gibt hierzu Auskunft.
Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen
...von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,

In der Regel handelt es sich um baurechtlich nicht geforderte Anlagen.

Gruß
Peter

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