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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Seperate BOS LTE-Frequenzzuweisung kaum noch wahrscheinlich ! | 61 Beiträge | ||
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 800551 | ||
Datum | 18.12.2014 17:57 MSG-Nr: [ 800551 ] | 19465 x gelesen | ||
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Nachdem sich die Politik am 11.12.2014 offensichtlich "verständigt" hat, erscheinen einige Eckpunkte zur künftigen Nutzung festzustehen: - Die Rundfunkanstalten (Länderinteresse) räumen das 700 Mhz-Spektrum für DVB-T (Kanal 49 bis 60) - Die restliche DVB-T-Fernsehfrequenzbelegung wird schlagartig (2017?) auf DVB-T2 umgestellt, mal sehen was mit DAB-Frequenzen passiert - Es werden sechs gepaarte 5 Mhz Frequenzblöcke zur Mobilfunkversteigerung (Bundesinteresse min. für je 75 Mio.) 2015 frei gegeben. - Es verbleibt eine nicht näher spezifizierte Nutzungsvorgabe in der "Mittenlücke von ca. 25 Mhz Die Bundesnetzagentur (BnetzA = Bundesbehörde) wird neben den regulatorischen Vorbereitung zur Frequenzversteigerung in 2015 beauftragt, zeitnah eine "Lösung" zu finden, wie der Rest des Frequenzbereiches "verwendet" werden könnte. Welche mobilfunkfreundliche Haltung die BnetzA einnimmt, hat sie ja bereits mehrfacht bewiesen. Somit sieht das vorläufige Ergebnis völlig anders aus, wie die Hoffnung des PMeV vom 18.09.2014, der als Industriefachverband (!) die Hoffnung staatlicher BOS-Repräsentanten aus 16 Bundesländern (jeweils einer der Polizei sowie weiterer Vertreter der nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr; vgl. AK II und AK V) plus einiger bundesweiten BOS-Institutionen irgendwie im politischen Ränkespiel behaupten soll! D.h. einzelne Mitarbeiter von kommerziell orientierten PMeV-Mitgliedsfirmen vertreten in der Fachöffentlichkeit originäre Interessen staatlicher Sicherheitsinstitutionen, was diese bisher wahrscheinlich nicht, z.B. über den eigentlich zuständigen Bundesinnenminister, einer legitimen Grundsatzentscheidung (über Beschluss bzw. Rechtsverordnung des Bundeskabinett und z.B. § 117 TKG) erreichen konnten. Die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Innenministerien der Länder, sonst um keine Maximalforderung nach noch mehr Gesetzen oder klaren Regularien für Ermittlungsrechte sowie Überwachung verlegen, verpatzten mit ihrem Beschluss in der 200. Innenministerkonferenz (12.12.2014; TOP 26) auch ihre originäre Aufgabenerledigung. Die weiche Bitte im Beschlusstext (gewünscht 2 x 10 Mhz) an den Bundesinnenminister, nach jahrelanger interner "intensiver" Abstimmung zwischen den BOS-Institutionen sieht aus wie eine Kapitulation vor dem Bundeswirtschaftsminister, bzw. Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (die Mautaktivitäten erscheinen ja viel wichtiger zu sein als innere Sicherheit). Wer allerdings nicht klar eingefordert und finalisierte Grundsatzentscheidungen (vgl. BDBOS-Entwicklung und föderal diesbezügliche Vereindarungen) auf den Weg bringt, muss demzufolge auch kein Millionen oder Milliarden für den zusätzlichen Netzaufbau in die Hand nehmen! Neben technische Restriktionen bei der Gestaltung einer störungsfreien Nutzung von Frequenzblöcken durch mehrere Nutzungsformen steht ein weiteres politisches Problem der Bundesregierung einem BOS-Breitbandfunk im 700 Mhz-Bereich entgegen: die Erschließung der Fläche für breitbandiges Internetanschlüsse für Mittelstand und Bevölkerung. Mit nur 5 Mhz-Blöcken aus versteigerten LTE-Frequenzbereichen wird kaum eine höhere Datenübertragungsrate als heute im UMTS-Sektor zu erreichen sein! Solange allerdings zusätzlich die Aussage des BITKOM bzw. MEDIABROADCAST (04.10.2013, vgl. Tabelle und Erläuterungen auf Seite 9) zutrifft, reicht -auch nur für einen drahtlosen Internet-Provider (!)- selbst die lokale Verwendung der o.g. Mittenlücke nicht für einen drahtlosen Breitbandbetrieb (>> 10 Mbit/s). In dieser Stellungnahme wird nebenbei anschaulich erläutert, wie dicht die Antennenstandorten nebeneinander (also nicht Zellrand) anzuordnen wären, um überhaupt einen angemessenen Mbit/s-Durchsatz erreichen zu können. Die gleichen finanziellen Kraftakt (>> Mrd. Euro) hätte auch die öffentliche Hand (Innenministerien!) zu stemmen, wenn sie eigenständig im 700 Mhz-Sektor ein großflächiges BOS-LTE-Netz aufbauen müsste. Dann doch ein staatliches LTE-Rumpfnetz mit der Bundeswehr; trotz völlig unterschiedlicher zielsetzung und Finanzierungsspielräume? Wenn nicht bis zum I.Quartal 2015 noch ein politisches Entscheidungswunder zugunsten einer zukunftsfähigen BOS-Breitbandfunkzuweisung eintritt, sollte sofort über Alternativen für die allernächste Zeit nachdenken. Um nicht Jahrzehnte mit der regulatorischen Klärung bzw. dem alternativen Freiräumen von nennenswerten BOS-Breitbandfrequenzblöcken im 400 Mhz-Bereich (beachtliche unterschiedliche Nutzungsinteressen; bei noch mehr TMO-Frequenzen und BOS-Datenfunk?!) zu vertrödeln, wird an eine andere Alternative erinnert. Nutzt mehr die noch zugewiesenen BOS-Frequenzbereiche z.B. im 2m-Band. Natürlich nicht die für die digitale POCSAQ-Alarmierung (Kanal 100 - 125), sondern zunächst einzelne zusammehängende Kanalgruppen (8 x 20 Mhz = TETRA150) irgendwo zwischen 00 und 92. Die TETRA2-Technik bzw. TADS ist heute schon verfügbar und die Nutzung (vgl. zusätzliche DMO-Alternative am Einsatzort) des analogen BOS-Funk geht in machen Bundesländern bereits drastisch zurück. Natürlich reicht das bisher zugewiesene BOS-Frequenzspektrum noch nicht für einen flächendecken BOS-Breitbankfunk. Aber lokal leistungsfähige Datenfunkübertragungen sind im Umkreis bereits einzelner vorhandener Antennenstandorte zeitnah realisierbar und in einer stabileren Qualität als in allen derzeit kommerziell angebotenen Mobilfunknetze. Besonders da, wo faktisch die überwiegenden BOS-Nutzer schon weitestgehend auf einen TETRA-Wirkbetrieb umgestiegen sind. Und es werden in 2015 immer mehr! Mit zusätzlichen Frequenzblöcken (n x 2 x 10 Mhz) unterhalb von 170 Mhz lässt sich zudem ein Datenfunknetz viel kostengünstiger (vgl. nur HF-Ausbreitungsbedingungen) realisieren; wenn denn die BNetzA übrhaupt zu einer verbindlichen Frequenznutzungsaussage (als Vorschlag für eine Frequenzverordnung der Bundesregierung) bereit wäre. Bevor sie den BOS die analogen Frequenzen regulatorisch entzieht, sollte die BnetzA erst einmal erklären, welche frequenzrelevanten Gestaltungsziele sie zukünftig im UKW 4m- und 2m-Band beabsichtigt. Aber dieses bemerkenswerte Versteckspiel kennen wir ja breits aus dem Versteigerungsumfeld zum 700 Mhz-Bereich. Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) | ||||
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