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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitgliedermangel, jetzt auch im Saarland | 25 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 800878 | ||
Datum | 25.12.2014 11:06 MSG-Nr: [ 800878 ] | 8618 x gelesen | ||
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Geschrieben von SRonline.de Zudem sei Inklusion ein Thema. Die Feuerwehr wolle auch Menschen mit Behinderung für sich gewinnen. Dazu müssten aber Gesetze und Vorgaben geändert und beispielsweise eine Teiltauglichkeit eingeführt werden. Jetzt wüsste ich mal gerne, wie man sich das genau vorstellt. Was soll eine Teiltauglichkeit denn sein? Wenn man es ganau nimmt gibt es die doch schon: Es gibt FA(SB) und es gibt FA mit gültiger G26.3-Untersuchung. Ich habe jetzt irgendwie gerade das Bild vor Augen, dass ein Einsatzfahrzeug ausrücken soll: Der Maschinist ist blind, der Gruppenführer vorne rechts kommt auf Vielleicht wäre da erst mal eine konkrete Ansage angebracht, wie man sich das mit Menschen mit Handicap bzw. Migrationshintergrund konkret vorstellt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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