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Thema | Bootsführer war:RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung | 48 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 801353 | ||
Datum | 01.01.2015 18:37 MSG-Nr: [ 801353 ] | 13218 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. wo sind die 15 PS her Binnen: §3 Abs. 1 Punkt 2 SportbootFüV-Bin See: §1 Abs. 1 Punkt 5 SpbootFueV-See Diese Werte sind auch erst Anfang 2013 von 5 PS auf 15 PS angehoben worden. In beiden Verordnungen sind ebenfalls Ausnahmen von der Pflicht des Sportbootführerscheines enthalten, wenn man einen anerkannten amtlichen Bootsführerschein o.ä. hat. "Einfach so" unbegrenzt fahren darf man natürlich auch als BOS nicht. Dazu am Rande: Im THW braucht man einen Bootsführerschein des THW für alle Boote, im Grunde auch für nicht mit Motorkraft angetriebene Boote. (Also auch fürs Paddeln!) Wenn man noch keinen Schein hat bedeutet das 1+2 Wochen Schule, wer schon einen SBF hat, muss trotzdem noch 1 Woche auf die Schule. Das Ganze auch noch gesplittet nach Binnen und See. Soviel zum "können wir ohne Führerschein machen". Mag bis 15 PS u.U. erlaubt sein; die Frage, ob es klug ist, muss man m.M.n. aber trotzdem stellen. Weil als BOS fahren wir ggf. dann, wenn alle anderen schon nicht mehr können/dürfen. Dass der Führerschein dann nicht alles ist, sondern auch regelmäßig - auch unter ungünstigen Bedingungen - gefahren werden muss, dürfte auch klar sein. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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