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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikAusbildung zurück
ThemaBootsführer war:RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung48 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW801367
Datum01.01.2015 20:55      MSG-Nr: [ 801367 ]12789 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Es handelt sich zwar bei den Booten der BOS nicht um Sportboote, sie dürfen aber gemäß § 7 Abs. 4 BinSchPatentV mit dem entsprechenden Sportbootführerschein gefahren werden, sofern sie kürzer als 15 m sind.

Also wenn ich es jetzt richtig verstehe:
Feuerwehrboote unter 15 PS dürfen ohne FE gefahren werden.
Für Feuerwehrboote unter 15 Meter Länge reicht eine vom Dienstherrn erteilte Berechtigung (an die es keine allgemeinen Anforderungen gibt?).

Geschrieben von Linus D.Dass wir über die Bundeswasserstraßen sprechen, hatte ich vorausgesetzt, im Thread geht es um einen Kanal.

Natürlich.

Wenn allerdings eine Feuerwehr so groß ist, dass sie auf ihrem Kanalabschnitt ein Löschboot und ein Rettungsboot betreibt und außerdem noch eine Tauchereinheit unterhält, dann würde ich fast davon ausgehen, dass es im örtlichen Zuständigkeitsbereich und auch in der Umgebung (in die man ggf. überörtlich ausrückt) nicht nur ein Gewässer gibt.

Hier in der Gegend wäre z.B noch die Ruhr (mit ihren Stauseen) als schiffbares Gewässer zu nennen, dazu kommen diverse Talsperren.

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