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Unfallkasse
RubrikAusbildung zurück
ThemaBootsführer war:RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung48 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt801368
Datum01.01.2015 21:42      MSG-Nr: [ 801368 ]12677 x gelesen

Geschrieben von Henning K.Für Feuerwehrboote unter 15 Meter Länge reicht eine vom Dienstherrn erteilte Berechtigung (an die es keine allgemeinen Anforderungen gibt?).
Ich stecke nicht so tief in den rechtlichen Grundlagen, dass ich das so einfach bestätigen würde. Auch weil sich für meinen Bereich diese Frage nicht stellt.

In der Praxis jedenfalls stellt spätestens nach einem hinreichend schweren Unfall die Polizei und auch die UK Fragen nach der Qualifikation, wenn der Schein einer ist, den sie nicht kennt. Wenn der Dienstherr den Bootsführer ein Boot in der Größenordnung Sportboot hat fahren lassen, ohne dass er ihm mindestens das abverlangt hätte, was man den Sportbootfahrern abverlangt, wird man ihm u.U. grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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