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Thema | Bootsführer war:RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung | 48 Beiträge |
Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 801394 |
Datum | 02.01.2015 09:30 MSG-Nr: [ 801394 ] | 12579 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Vor Zulassung zur Prüfung an der LFKS muss der Führerschein vorgelegt werden, wer keinen besitzt muss ein Führungszeugnis vorlegen. So ist zumindest meine Erinnerung.
Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein!
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