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Rettungsboot
RubrikAusbildung zurück
ThemaBootsführer war:RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung48 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801486
Datum03.01.2015 00:55      MSG-Nr: [ 801486 ]12291 x gelesen

Geschrieben von Harald S.Der Bootsführer ist für seine Manschaft verantwortlich. Er hat nach einer Kenterung die Mannschaft zu sammeln, eventuelle Verluste zu erkennen, Rettungen aus dem verunfalltem Boot zu organisieren und das geordnete Selbstretten und oder gerettet werden zu organisieren.RTB 1 (und auch RTB 2) sind mit ca. 4-6 Personen voll besetzt. Selbst wenn der Bootsführer wirklich gleichzeitig Fahrer/Maschinist und Führungskraft darstellt, dürfte der Punkt "eventuelle Verluste erkennen" auch für Nicht-Rettungsschwimmer noch irgendwie darstellbar sein. Wer nur bis drei zählen kann und es trotzdem bis in diese hohe Funktion geschafft hat, muss halt zweimal zählen.

Geschrieben von Harald S.Ich hoffe, das natürlich immer Rettungsschwimmer an Bord sind. Na, wer hofft das nicht? Aber wie gesagt, bei den gängigen Feuerwehrböötchen wirds dann langsam schon eng, selbst wenn nur eine dieser schöngespritzen Damen mitreist.

Geschrieben von Harald S.Rettungsschwimmabzeichen Silber...enthält Dinge, die auch in den bis zum Bootsführer schon mind. absolvierten FW-Lehrgängen enthalten sind. Der Rest ist quasi "nur" Schwimmen. Und ob dies in dem vorgesehenen Maße (z.B. Streckentauchen...) jetzt wirklich so den großen Sinn macht, bezweifel ich schon stark. Bevor man für jede Feuerwehr mit Booten irgendwelche weiterführenden Wasserrettungsausbildungen fordert, sollte man doch mal überlegen, über welche Boote, welche Einsatzgebiete und welche Aufgabenbereiche man redet. Und weshalb es andere Organisationen gibt, die extra darauf spezialisiert sind. Wenn diese irgendwo gänzlich fehlen und/oder die Boote und Aufgaben dann auch größer und umfangreicher werden kann man im Rahmen von Spezialisierung gerne auch mehr vorsehen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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