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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung B-Lehrgänge bei FF (Hessen) | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 801488 | ||
Datum | 03.01.2015 01:07 MSG-Nr: [ 801488 ] | 9469 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. Da würde ich gerne mal die Rechtsgrundlage für sehen...Hat man denn mit einer bestimmten Ausbildung einen Anspruch auf eine "angemessene" Einsatzfunktion? Mal völlig egal, ob diese Ausbildung aus einer anderen FF kommt, oder einer BF, oder einem anderen Bundesland... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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