Geschrieben von Oliver B.Nur eine Prüfung zum, Truppführer, Gruppenführer, Verbandführer kann als solche Qualifikation anerkannt werden. Eine entsprechende Prüfung ist in der FwDV2 gefordert.
Die Prüfungen legt man ja während des GAL/BI (in den BL in denen er Laufbahnlehrgang ist), BII und BIII ab.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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