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1. Ortsverband (THW)
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Abrollbehälter
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit. Mitglied im OV Stab

RubrikTHW zurück
ThemaHelferzahlen31 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen801524
Datum03.01.2015 11:13      MSG-Nr: [ 801524 ]8298 x gelesen

Ich kopiere gerade mal aus der STAN:

Ein OV besteht mindestens aus:
- dem/r Ortsbeauftragten,
- den zwei Fachberatern/innen,
- dem OV-Stab,
- der Grundausbildungsgruppe (GAGr),
- der Jugendgruppe (JuGr),
- der Alters- und Ehrengruppe (AEGr),
- einem Technischen Zug (TZ), mindestens bestehend aus:
. - Zugtrupp (ZTr),
. - einer Bergungsgruppe 1 ( B 1) sowie
. - einer Fachgruppe (FGr)

Der OV-Stab besteht aus folgenden Funktionen:
- Stellvertretende/r Ortsbeauftragte/r (stv. OB),
- Ausbildungsbeauftragte/r (AB),
- Verwaltungsbeauftragte/r (VwBe),
- Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ),
- Jugendbetreuer/in (JB),
- Schirrmeister/in (SM) und
- Koch/Köchin (Koch).

Im OV-Stab mit OB in Mindeststärke sind folgende Funktionen personell zu besetzen: OB, stv. OB, AB, SM und VwBe. Alle anderen Funktionen (FaBe, BÖ, JB, Koch) sind dann von diesem Personenkreis in Zweitfunktion (Übernahme einer zweiten Funktion durch die bereits positionierten Mitglieder des OV-Stabes) zu übernehmen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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