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RubrikAusbildung zurück
ThemaAnerkennung B-Lehrgänge bei FF (Hessen)29 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801527
Datum03.01.2015 11:58      MSG-Nr: [ 801527 ]9271 x gelesen

Ich glaube, wir reden hier über zwei Sachverhalte:
a) Der zugereiste GF wird aus "verschiedensten Gründen" nicht als solcher eingesetzt.
b) Der zugereiste GF wird nicht eingesetzt, weil man ihm diese Funktion zu diesem Zeitpunkt in dieser Wehr nicht zutraut.

GF könnte man hier auch mit anderen Funktionen ersetzen, und woher der zugereiste kommt und was die konkrete Ausbildung dann ist sei mal dahingestellt.

Im Fall a) geb ich dir Recht, dass diese Gründe in den meisten, wahrscheinlich allen Fällen, schwammig sind, und letztenendes derjenige nicht zum Haufen passt - oder andersrum der Haufen nicht zum zugereisten. Und das kann man dann eine Luxusentscheidung nennen, in vielen Fällen reine Willkür und dann wird der zugereiste auch eigentlich froh sein können wenn der Haufen (oder dessen Führung) ihn nicht will. Gibt ja auch andere schöne Zeitvertreibe.
Das wäre, zurück auf den BIII/GF, dann der Fall wenn man dem BFler einfach sagt "Nö, du nicht, weil: du bist BFler."

Im Fall b) aber sehe ich darin kein Luxusproblem, und auch keinen zwingenden Konflikt zwischen dem zugereisten und dem restlichen Haufen. Denn diese Entscheidung könnte doch auf bestimmten qualitativen Anforderungen begründet sein, die über die reine DV2-Ausbildung hinausgehen. Was haben wir hier nicht schon alles über Gefälle in den Ausbildungen geschrieben, über Ausreißer nach oben und unten, über Mindeststandards, über die Lehrgangsinhalte und deren tlw. fehlende zeitgemäße Weiterentwicklung. Wenn eine FF da für sich höhere Standards definiert hat, und z.B. auch ein einfacher GF-Lehrgang im EA noch nicht die Verwendung im Einsatzdienst nach sich zieht, sondern der Einstieg in interne Fortbildungsmaßnahmen und eine "GF auf Probe"-Zeit in den Ausbildungsdiensten, dann wird man dies auch auf BIIIer anwenden können. Womöglich wird dieser in einer solchen Wehr aber dann eh ganz andere Freude am freiwilligen Feuerwehrdienst haben als in einer reinen "Nur-DV2-Truppe", und solche Begründungen dann auch eher akzeptieren können.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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