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Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen801620
Datum04.01.2015 11:57      MSG-Nr: [ 801620 ]13979 x gelesen

Moin.

Geschrieben von Sascha E.Wir sind hier zwar neun ganzes Stück vom Thema weg
Du hast ja recht, war aber dessen geschuldet, dass ich nur die letzen Beiträge gelesen hatte.
Problematik ist aber dennoch allgegenwärtig und sollte in einem neuen Thema zur Disskussion gestellt werden.
Geschrieben von Sascha E.aber ich habe das immer so verstanden:Bei uns stehen Wahlen an. Die Mannschaft soll wählen, wen sie haben will und nicht den, den der Vorgänger als Nachfolger bestimmt hat und schon mal auf die entsprechend Lehrgänge geschickt hat.
Die Mannschaft darf aber nur Leute wählen, die auf gesetzlicher Basis wählbar sind. Wenn ich einen wähle, der nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder innerhalb der 2 Jahre (oben geschilderte Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs dieser Regelung) begehe ich eine Straftat!!!!
Nicht nur ich!!!

Ein richtiger Wehrleiter kommt ja nicht irgendwoher. Der braucht ja vorher viele Lehrgänge und Dienstjahre. Wie soll er zu den Lehrgängen kommen, wenn er nicht vom vorhergehenden Chef dahin geschickt wird? Wenn es fair zugeht, wird das Thema Jahre vor dem Wechsel in der Mannschaft diskutiert und herausgearbeitet wer das Zeug zu so einer Tätigkeit hat. Mit der Meinung des Feuerwehrausschusses als Rückenhalt, muß dann der vorhergehende WL die Qualifizierungs-massnahmen anschubsen. Diesen Weg müssen ja mindestens 2 Personen WL und Stellverterter gehen und weil wir in einer Demokratie leben, sehen es mancherorts die Gesetze so vor, dass sich bei den Wahlen mehrere auf die Posten berwerben sollten. Wenn das so gemacht wird, gibt es auch zur legitimen Wahl keine Probleme.

Schönen Sonntag

Klaus Kilian

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