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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP801724
Datum05.01.2015 21:14      MSG-Nr: [ 801724 ]10465 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Geschrieben von Frank B.Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema?
    Nein.
    Geschrieben von Frank B.Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt?
    Ja und Nein. Teilweise geregelt vom Gesetzgeber, Teilweise vom Träger (bei und durch Anweisung), teilweise ohne Regelung.
    Geschrieben von Frank B.Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt?
    Bei Klagen gemäß der Rechtslage

    Das Rundschreiben in deinem Link lese ich als Empfehlung und Hinweis, nicht als Verbot. es wird ja um Kenntnisnahme gebeten und keine Umsetzung angeordnet.

    Dies ist meine Meinung.

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