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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Weißenstadt / Bayern801743
Datum06.01.2015 01:50      MSG-Nr: [ 801743 ]10219 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Innerhalb des Gefahrenbereichs Verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz dh. Du ziehst einen Vorteil gegenüber der Bildpresse. Was heist nicht in Konkurenz zu Privaten Firmen.
    Nur zu Ausbildungszwecken bedeutet. Du darfst auch Bilder benutzen die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

    Hab den Kompletten Gesetzeskontext leider grad nicht bei der hand aber Wärend und nach dem einsatz zählst du als FF in dieser Richtung unter dem Komunalgesetz.

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