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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Weißenstadt / Bayern | 801743 | ||
Datum | 06.01.2015 01:50 MSG-Nr: [ 801743 ] | 10219 x gelesen | ||
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Innerhalb des Gefahrenbereichs Verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz dh. Du ziehst einen Vorteil gegenüber der Bildpresse. Was heist nicht in Konkurenz zu Privaten Firmen. Nur zu Ausbildungszwecken bedeutet. Du darfst auch Bilder benutzen die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Hab den Kompletten Gesetzeskontext leider grad nicht bei der hand aber Wärend und nach dem einsatz zählst du als FF in dieser Richtung unter dem Komunalgesetz. | ||||
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