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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 801754 | ||
Datum | 06.01.2015 08:12 MSG-Nr: [ 801754 ] | 10197 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Das bedeutet, dass die FW keine Möglichkeit hätte Bilder direkt von der Einsatzstelle aus mobil in das www hochzuladen? Könnte man sicherlich. Aber ganz ehrlich: Ich glaube hier leben manche in einer Traumwelt. Es gibt an einer EInsatzstelle durchaus mehr zu tun als Bilder zu machen und hochzuladen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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