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Feuerwehr
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801754
Datum06.01.2015 08:12      MSG-Nr: [ 801754 ]10197 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Geschrieben von Uwe S.Das bedeutet, dass die FW keine Möglichkeit hätte Bilder direkt von der Einsatzstelle aus mobil in das www hochzuladen?

    Könnte man sicherlich. Aber ganz ehrlich: Ich glaube hier leben manche in einer Traumwelt. Es gibt an einer EInsatzstelle durchaus mehr zu tun als Bilder zu machen und hochzuladen...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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