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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen801781
Datum06.01.2015 12:00      MSG-Nr: [ 801781 ]10042 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Geschrieben von Alexander H.die gegen den Pressekodex verstoßen (Es werden also keine Patienten, Kennzeichen, persönliche Lebensbereiche nur nach Absprche mit den Eigentümern gezeigt).



    dieses Alles hat nur sehr bedingt mit dem "Pressekodex" zu tun, sondern dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
    Sind die abgelichteten Personen nicht "Personen der Zeitgeschichte" oder nur "zufälliges Beiwerk" (Einsatzszenario), dann kann das sehr teuer werden.

    Nach meiner Kenntnis die häufigste Ursache wegen Klagen gegen die Presse (Sammelbegriff).
    Man(n) kann sich zwar auf den §193 Stgb - "Wahrnehmung berechtigter Interessen" - zurück ziehen, aber das ist ein Tanz auf dem Drahtseil..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    Geändert von Klaus B. [06.01.15 12:01] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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