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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 801784 | ||
Datum | 06.01.2015 12:22 MSG-Nr: [ 801784 ] | 10020 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich W. Auf welcher (Rechts)Grundlage geschah das? Hallo Ulrich (u.A.) , ich kenne diesen speziellen Fall nicht und kann dazu wenig beitragen, aber in der Regel ist es so, dass die Gemeinde per Dienstanweisung sich das Recht vorbehält, Pressearbeit zu machen. In Hannover ist es so geregelt, dass allgemeine Presseveröffentlichungen durch das Presseamt erfolgen, mit einer Ausnahme: die der Feuerwehr. Die FW Hannover hat eine eigene Pressestelle und nur die entscheidet, welche Meldungen wie rausgehen. Diese Ausnahme dürfte durch die Komplexität der Themen selbsterklärend sein.. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | ||||
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