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Feuerwehr
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen801784
Datum06.01.2015 12:22      MSG-Nr: [ 801784 ]10020 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Geschrieben von Ulrich W.Auf welcher (Rechts)Grundlage geschah das?
    Satzung? Verschwiegenheitserklärung? etc.?


    Hallo Ulrich (u.A.) , ich kenne diesen speziellen Fall nicht und kann dazu wenig beitragen, aber in der Regel ist es so, dass die Gemeinde per Dienstanweisung sich das Recht vorbehält, Pressearbeit zu machen.

    In Hannover ist es so geregelt, dass allgemeine Presseveröffentlichungen durch das Presseamt
    erfolgen, mit einer Ausnahme: die der Feuerwehr.
    Die FW Hannover hat eine eigene Pressestelle und nur die entscheidet, welche Meldungen wie rausgehen.

    Diese Ausnahme dürfte durch die Komplexität der Themen selbsterklärend sein..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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