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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaInteressante Entwicklung: Cleeberger Jugendfeuerwehr sammelt keine Weihnachtsbäume mehr ein39 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen801796
Datum06.01.2015 15:18      MSG-Nr: [ 801796 ]13577 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Polizei Hessen: Missbräuchliche Verwendung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Brauchtumsveranstaltungen ?

  • Geschrieben von Michael S.Das dürfte doch dem Erfolg bzw. der Realisierbarkeit einer solchen Sammelaktion keinen Abbruch tun, oder???

    Fast:

    Geschrieben von Polizei HessenAllerdings entfällt bei der geschilderten Verwendung die Steuerbefreiung und die Zugmaschine wird zum Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KfzStG.
    Da A. das Finanzamt über den Wegfall der Steuerbefreiung in Unkenntnis lässt, begeht er, soweit gegenüber dem Finanzamt eine Unterrichtungspflicht besteht, eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 bzw. eine vorsätzliche Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO).


    Somit steht ein mögliches Steuerstrafverfahren im Raum. Es dürfte sehr unwahrscheinlich sein, dass sowas angezeigt wird, aber wenn ich das seit 10 Jahren so mache, wird das schnell teuer, wenn da zurückgerechnet wird.

    Gruß! Oliver

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