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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaInteressante Entwicklung: Cleeberger Jugendfeuerwehr sammelt keine Weihnachtsbäume mehr ein39 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801798
Datum06.01.2015 15:39      MSG-Nr: [ 801798 ]12599 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Polizei Hessen: Missbräuchliche Verwendung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Brauchtumsveranstaltungen ?

  • Hallo,

    Geschrieben von Michael S.wenn ich dieses Infoblatt richtig verstanden habe, sollte es doch zu keinen Problemen kommen, wenn:

    a.) der Treckerfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist
    b.) der Trecker amtlich zugelassen ist und
    c.) niemand auf dem Anhänger bzw. am Anhänger mitfährt.


    b dürfte unstrittig sein, wobei hier der Sonderfall des zweckgebundenen Einsatzes bei "grüner", also steuerfreier Zulassung der LoF-Zugmaschine dazukommt. Ein steuerfreier Traktor müßte dann für diesen Zeitraum (m.W. geht das nur monatsweise) versteuert werden. Ansonsten bleibt der steuerrechtliche Aspekt hier bestehen. Der Anhänger muss dann aber zugelassen werden bzw. ein zugelassener Anhänger verwendet werden bzw. bei landw. steuerfrei zugelassenem Anhänger (>25km/h) auch dieser für den entsprechenden Zeitraum versteuert werden.

    a hat den unschönen Nebeneffekt, dass mit Wegfall des landwirtschaftlichen Zweckes und Verwendung eines größeren Traktors eben Klasse T oder auch L nicht mehr reichen, dann ist schnell Klasse C1E oder CE nötig (hier ist das Infoschreiben übrigens inzwischen veraltet, da zum Einen Klasse L inzwischen für Traktoren bis 40km/h sowie bei Klasse C1E die Verhältnisregel Leergewicht/zul. GG des Anhängers weggefallen ist).

    c wiederum ist korrekt, mitfahren auf dem Anhänger darf keiner.

    Das Gespann, das im Zeitungsbericht abgebildet ist, geht schonmal auf keinen Fall. Der abgebildete Unimog 1300L (wenn ich das richtig erkannt habe) ist als FW-Fahrzeug i.d.R. keine Zugmaschine bzw. LoF-Zugmaschine und darf somit keine zulassungsfreien Anhänger mitführen. Zumal ja wie schon oben geschrieben die Zulassungsfreiheit wegfällt.

    Trotzdem läßt sich eine Lösung finden:
    - Gespann aus mit schwarzer Nummer zugelassenem Trecker mit ebenso zugelassenem Anhänger (z.B. bei Lohnunternehmern anzutreffen), alternativ LKW mit Ladefläche oder mit zugelassenem Anhänger
    - passender Führerschein für das Gespann
    - keine Mitfahrt auf dem Anhänger

    Gruß,
    Michael

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