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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaInteressante Entwicklung: Cleeberger Jugendfeuerwehr sammelt keine Weihnachtsbäume mehr ein39 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801799
Datum06.01.2015 15:44      MSG-Nr: [ 801799 ]13288 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Polizei Hessen: Missbräuchliche Verwendung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Brauchtumsveranstaltungen ?

  • Hallo,

    Geschrieben von Florian B. d.h. es wäre ein Fahrer mit Fahrerlaubnissklasse "C" für den Traktor nötig, was aber in einer Feuerwehr mit HLF 10 (über 7, 49t) Problem darstellen dürfte.

    Für den Traktor C bzw. C1 bei max. 7,5 (ja, auch noch bei genau 7,5, nicht bei 7,49)t zul. Gesamtmasse des Traktors, mit Anhänger dann aber CE bzw. bei Zugfahrzeug der Klasse C1 und zul. Gesamtgewicht des Gespanns bis 12t C1E. Der alte 3er tut's anstelle C1E auch. Und hat der Alt-3er Besitzer bei Umschreibung des CE(79) erhalten, so darf im Falle von Tandemanhängern das zul. GG des Zuges auch noch höher als 12t liegen.

    Gruß,
    Michael

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