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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801832
Datum06.01.2015 22:06      MSG-Nr: [ 801832 ]9729 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Hallo zusammen,

    Geschrieben von Hans-Peter H.Gesetzte/Verodrnungen die sich auf jeden 08/15 Feuerwehrmann beziehen in Bezug auf Verschwiegenheit kenne ich leide auch nicht ( hab seinerzeit persl. zum ersten mal von soetwas gehört auf dem Funkerlehrgang seinerzeit).
    Steht bei uns schon im Feuerwehrgesetz.

    Geschrieben von FWG Ba-Wü§ 14 Dienstpflichten
    (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet,
    ...
    7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.


    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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