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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Rauchmelder: Einbau durch Firma vs Eigeneinbau #
| 28 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 I.8, Ehringshausen / Hessen | 801837 | ||
| Datum | 06.01.2015 23:20 MSG-Nr: [ 801837 ] | 7761 x gelesen | ||
Die Rauchmelderpflicht hat eine gewisse Dynamik entwickelt, die tatsächlich rückblickend die Überlegung nahe legt, ob das alles so gewünscht war. Zunächst mal: Ich selbst lebe von dem Thema. Meine Firma vertreibt Rauchwarnmelder und ich selbst führe Seminare für die Qualifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder durch. Ich habe sogar ein Buch dazu geschrieben. Fakt ist: Rauchwarnmelder retten Leben und zwar potenziell etwa 200 pro Jahr in Deutschland. (Von den oft genannten 400 Brandopfern pro Jahr sind es etwa nur die Hälfte, die durch Rauchwarnmelder in Wohnungen hätten gerettet werden können. Quelle: Sulzburger Studie zur Einführungspflicht von Rauchwarnmeldern.) Dafür müssen etwa 40 Mio. Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden, etwa die Hälfte davon sind vermietete Wohnungen. Bei durchschnittlich drei RWM pro Wohnung macht das 120 Mio. Rauchwarnmelder. Mit angenommenen durchschnittlichen Kosten pro Gerät von 20,- Euro (inkl. Montage) sprechen wir von über zwei Milliarden Euro verteilt auf zehn Jahre und dann wieder von vorne. Das ist ein Markt, der nicht nur auf den ersten Blick lukrativ erscheint. Gerade deshalb besteht die Gefahr, dass sich hier einige tummeln, die nicht unbedingt vordergründig der Sache dienen. Dem versucht man entgegen zu treten, indem man in einer Norm (die natürlich wie alle Normen unverbindlich ist, so lange nicht ein Gesetz oder ein Vertrag darauf verweisen) empfiehlt, dass nur Unternehmen beauftragt werden sollten, die über qualifizierte Fachkräfte verfügen. Das halte ich zunächst mal nicht für falsch, denn verantwortlich für den Einbau ist in den meisten Bundesländern der Eigentümer. Wenn der einen Dritten mit dem Einbau von Rauchwarnmeldern beauftragt, dann ist es in seinem eigenen Interesse, dass dies fachgerecht und nach den Regeln der Technik erfolgt. In der gleichen Norm (wir sprechen von der DIN 14676) gibt es auch ein Kapitel, in dem die Maßnahmen zur Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern erläutert sind. Auch das ist nicht verwerflich. Daraus hat sich allerdings genau das ergeben, was Ralf Leistner aus der Eigentümerversammlung berichtet hat. Einige Dienstleister verknüpfen die Landesbauordnung mit der DIN 14676, lassen einige Tatsachen weg und kommen so zu der Argumentation: - Ohne Rauchwarnmelder (und ohne die jährliche Wartung) bezahlt die Versicherung nicht im Brandfall. - Rauchwarnmeldern müssen jährlich durch eine qualifizierte Fachkraft gewartet werden. - Die Wartungskosten können als Betriebskosten auf die umgelegt werden und wenn in den Wartungskosten auch noch die Miete für die Geräte enthalten ist, kostet es den Vermieter überhaupt nichts. Gerade mit dem letzten Argument akquirieren einige Unternehmen sehr erfolgreich. Dabei war das doch so einfach gedacht: 1.) Der Eigentümer kauft und montiert Rauchwarnmelder in den Schlafräumen und im Flur. Oder er lässt sie montieren von jemandem der das kann. (Alle Informationen, die zur Montage wichtig sind, sind in der Montageanleitung beschrieben. Andernfalls hätte das Gerät keine CE-Kennzeichnung und dürfte nicht gehandelt werden.) 2.) Die Bewohner kümmern sich darum, dass die Dinger funktionieren - "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" heißt das in der LBO. (Auch hier stehen alle notwendigen Informationen in der Betriebsanleitung.) Die Geräte sind so konzipiert, dass selbst die Funktionsprüfung von jedem durchgeführt werden kann notfalls sogar mit dem Besenstiel. Nicht mehr und nicht weniger ist in den meisten Landesbauordnungen formuliert. Was für alle Beteiligten bleibt ist die Unsicherheit, was falsch zu machen und dafür im Falle eines Brandes mit Verletzten oder Toten zur Verantwortung gezogen zu werden. Ein Vermieter hat es da tatsächlich nicht leicht. Oder wie seht ihr das? Viele Grüße Lars | ||||
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