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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 801867 | ||
Datum | 07.01.2015 12:20 MSG-Nr: [ 801867 ] | 9537 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Manfred K. In Bezug auf dieses Urteil: Landgericht Essen vom 10.07.2014 4 O 157/14 , hat er seinen Mitgliedern Hinweise für die Erstellung einer Dienstanweisung gegeben (die komplette Info ist nur für den internen Gebrauch der Mitglieder freigegeben). So wie ich die Urteilsbegründung interpretiere, handelt es sich aber nicht um eine Rettungskraft, die dort Aufnahmen gemacht hat. Bei über 600 ähnliche Videos gehe ich von einer Bildagentur oder freiem Pressevertreter aus. Wenn die Dienstanweisung sinnvolle Handlungsanweisungen enthält, dann ist das ja gut. Das genannte Urteil aber für ein Verbot von Einsatzstellenfotografie zu nehmen, halte ich für übertrieben. Da sollte der Gemeindetag lieber seiner Funktion nachkommen und die Mitglieder betreuen. Sprich: Seminare Öffentlichkeitsarbeit. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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