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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 801962 | ||
| Datum | 08.01.2015 01:29 MSG-Nr: [ 801962 ] | 12458 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Anton K.: das stimmt, zumindest in Bayern, nicht ganz. Ich habe damals ein Schriftstück, unterschrieben vom Bürgermeister, erhalten. Das war die Bestätigung in meinem Amt als 2. Kommandant. Und 6 Jahre später war das wieder so. Ja, sicher, das ist die Bestellung (-surkunde), das wird es sicher in jedem Bundesland so oder ähnlich geben. Aber im Vorfeld, im Zusammenhang mit der Wahl, wird nichts unterschrieben. Gruß Daniel | ||||
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