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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY801999
Datum08.01.2015 13:49      MSG-Nr: [ 801999 ]9245 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Geschrieben von Christian F.Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

    Mir wurde mal erklärt dass alles was von außen offen ersichtlich ist, ist von der Schweigepflicht befreit. Also alles was jeder Schaulustige oder vorbeifahrende PKW sieht. Davon darf erzählt und auch Fotografiert werden.

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