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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 801999 | ||
Datum | 08.01.2015 13:49 MSG-Nr: [ 801999 ] | 9245 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Mir wurde mal erklärt dass alles was von außen offen ersichtlich ist, ist von der Schweigepflicht befreit. Also alles was jeder Schaulustige oder vorbeifahrende PKW sieht. Davon darf erzählt und auch Fotografiert werden. | ||||
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