News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberweisung12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802388
Datum14.01.2015 14:59      MSG-Nr: [ 802388 ]4063 x gelesen

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Ist derjenige hauptamtlich bei der Feuerwehr? Dann wäre es der letzte des Monats (falls Angestellter) oder der erste (falls Beamter).
- Ist er nur ehrenamtlich, könnte er Aufwandsentschädigungen für bestimmte Funktionen erhalten (Führungskräfte z.B.), die werden i.d.R. auch zum ersten bzw. letzten ausgezahlt.
- Hat er Ansprüche aus Verdienstausfällen o.ä. und macht das per Antrag geltend, gibt es i.d.R. keine festen Auszahltermin. Da kommt das Geld eben je nach Antragsbearbeitung.
Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand zum Begleichen von Schulden erst Geld "von der FF" bekommen muss, von der ersten zu den anderen beiden Varianten deutlichst ab...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]Thread gesperrt - Antwort nicht möglich 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.127


Überweisung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt